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CR-V 2.0 e:HEV Comfort (2WD) leasen

  • Immer effizient: Das intelligente e:HEV Hybridsystem wählt ganz von allein den sparsamsten Antrieb.
  • Immer beeindruckend: Markante Linien unterstreichen das sportliche und elegante Design.
  • Immer komfortabel: Das Interieur des CR-V e:HEV lädt mit viel Komfort und Platz zum Wohlfühlen ein.
  • Immer sicher: Honda SENSING bringt sie mit zahlreichen Fahrerassistenz- und Sicherheitssystemen sicher ans Ziel.
  • Immer individuell: Mit Zubehörpaketen oder verschiedenen Extras erhält der CR-V e:HEV eine ganz persönliche Note.

MEHR ENTDECKEN



Kraftstoffverbrauch CR-V e:HEV in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 8,1-7,2; Stadtrand (mittel) 5,8-5,0; Landstraße (hoch) 6,0-5,6; Autobahn (Höchstwert) 8,6-8,3; kombiniert 7,2-6,6; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 163-151. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Kraftstoffverbrauch CR-V e:HEV Comfort eCVT-Automatik (2WD) in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 7,2; Stadtrand (mittel) 5,0; Landstraße (hoch) 5,6; Autobahn (Höchstwert) 8,3; kombiniert 6,6; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 151.

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* Ein unverbindliches Leasingangebot der Honda Bank GmbH, Hanauer Landstraße 222–226, 60314 Frankfurt am Main. Angebote gültig für Privatkunden bis 30.06.2023, bei entsprechender Bonität bei allen teilnehmenden Händlern.

** Preisvorteil im Vergleich zum ausgewiesenen Kaufpreis für ein vergleichbar ausgestattetes Fahrzeug. 

Seit dem 1. September 2018 werden alle neuen Fahrzeuge nach einem weltweit harmonisierten Prüfverfahren zugelassen (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, kurz WLTP). Die Prüfbedingungen sind gegenüber dem bisherigen, aus dem Jahr 1970 stammenden Prüfverfahren NEFZ strenger und sollen in der Theorie eher einem durchschnittlichen Fahrverhalten entsprechende Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Der WLTP-Fahrzyklus ist dabei in vier statt bisher zwei (innerorts und außerorts) Phasen, und zwar in niedrig, mittel, hoch und sehr hoch, mit unterschiedlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten aufgeteilt. Dieses Testverfahren schließt deutlich mehr verschiedene Fahrsituationen ein und kommt damit den Fahrbedingungen im Alltag näher. Von der Umstellung des Messverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz betroffen. Die Kfz-Steuer, die auf der CO2-Emission eines Pkw basiert, wird ebenfalls seit dem 1. September 2018 auf WLTP-Basis ermittelt. Der reale Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission ändern sich dadurch nicht, sondern nur die Art, wie diese zu Vergleichszwecken gemessen werden. Die Umstellung auf WLTP macht national eine Novellierung der Vorgaben für Verbraucherinformationen nach der derzeit noch gültigen Pkw-EnVKV erforderlich. Diese steht noch aus. Um zu vermeiden, dass Verbraucher im Handel beim Vergleich technischer Daten oder bei der Durchsicht von Broschüren oder Websites auf unterschiedliche Werte treffen, werden Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte hier nur noch nach WLTP angegeben, sofern nicht anders ausgewiesen.